Barrierefreiheits-Erklärung
Barrierefreiheitserklärung
gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die NEUE HEIMAT TIROL ist bemüht, ihre Website(s) und deren mobilen Anwendungen neueheimat.tirol im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website(s) und deren mobile Anwendungen sind wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Alternativtexte für Bilder/Grafiken: EinigeBilder, insbesondere von bereits abgeschlossenen Projekten, die vor dem GOLIVE der aktuellen Website am 20. Jänner 2026 hochgeladen wurden, haben keine Alternativ-Texte
- PDF-Dokumente: Einige PDF-Dateien, die vor dem GOLIVE der aktuellen Website am 20. Jänner 2026 erstellt und hochgeladen wurden, sind nicht barrierefrei
- Externe Anwendungen und verlinkte Inhalte: Im Header verlinkte Bereiche wie „Ausschreibungsplattform” und „Mein Konto” führen auf externe Domains. Für die Barrierefreiheit dieser externen Angebote kann keine vollständige Gewähr übernommen werden, da diese außerhalb unseres Verantwortungs- und Einflussbereichs liegen.
- Drittanbieter-Integration (z. B. Justimmo): Inhalte und Funktionen, die über Drittanbieter-Schnittstellen bzw. eingebettete Komponenten bereitgestellt werden, können in Struktur, Bedienbarkeit (z. B. Tastatursteuerung) und semantischer Auszeichnung Einschränkungen aufweisen, da wesentliche Teile technisch durch den Drittanbieter vorgegeben sind.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20. Jänner 2026 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können an barrierefreiheit@nht.co.at mitgeteilt werden. Die NHT wird bemüht sein, etwaige angeführte Mängel zu korrigieren.