FAQs
Gut zu wissen – schnell gefunden
Ob Fragen zur Wohnung, zur Vergabe oder zu alltäglichen Themen rund ums Wohnen bei der NHT: Hier gibt’s die wichtigsten Infos kompakt und verständlich zusammengefasst.
Gut zu wissen – schnell gefunden
Hausverwaltung – Häufige Fragen einfach erklärt
Allgemeinfläche - Was darf ich im Stiegenhaus, Kellergeschoß oder Dachboden abstellen?
Aus Gründen des Brandschutzes darf in diesen Allgemeinflächen nichts abgestellt werden. Die Feuerpolizei erlaubt keine zusätzlichen Brandlasten.
Besucherparkplätze - Darf ich als Bewohner:in auf den Besucherparkplätzen parken?
Nein. Diese Parkplätze sind ausschließlich für Besucher:innen vorgesehen. Wenn Sie ein Firmen- oder Zweitauto haben, benötigen Sie einen zusätzlichen Mietparkplatz.
Betriebskosten - Muss ich eine Betriebskosten-Nachforderung auch dann bezahlen, wenn ich erst kürzlich eingezogen bin?
Ja. Wer zum Zeitpunkt der Fälligkeit Mieter:in oder Eigentümer:in ist, muss die Nachforderung bezahlen bzw. erhält ein Guthaben. Heizkosten werden anteilig berechnet.
Diebstahl - Haftet die NHT bei Diebstahl?
Nein. Die NHT übernimmt keine Haftung für Diebstähle oder Schäden an Fahrzeugen und Gegenständen – in der gesamten Wohnanlage, auch nicht in Räumen wie dem Fahrradraum.
Diebstahl - Sind gestohlene Gegenstände aus der Garage durch die Gebäudeversicherung gedeckt?
Nein. Auch hier ist eine private Haushaltsversicherung notwendig.
Eigentümerwechsel - Was braucht die NHT bei einem Eigentümerwechsel?
Bitte senden Sie eine Kopie des beidseitig unterschriebenen Kaufvertrags (der Kaufpreis kann unkenntlich gemacht werden) sowie die Adressen der bisherigen und neuen Eigentümer:innen.
Grillen - Darf ich auf meinem Balkon grillen?
Grillen ist ausschließlich mit einem Elektrogrill erlaubt – und bitte immer mit Rücksicht auf Ihre Nachbar:innen.
Kaution - Was ist der Unterschied zwischen Kaution und Finanzierungsbeitrag?
Beide Beträge werden bei Beendigung des Mietverhältnisses und bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung zurückgezahlt. Der Finanzierungsbeitrag wird jedoch jährlich um 1 % abgewertet („Verwohnung“) und daher nicht vollständig ausbezahlt.
Meldezettel - Wer unterschreibt den Meldezettel für Mitbewohner:innen?
Der Meldezettel muss immer von der Hauptmieterin bzw. dem Hauptmieter unterschrieben werden.
Mietzinsbeihilfe - Wer füllt das Formular für die Mietzinsbeihilfe aus?
Das Ansuchen füllt der Mieter selbst aus. Als Nachweis Wohnungsaufwand reicht die aktuelle Mietvorschreibung der NEUEN HEIMAT TIROL und dieses Formular F8 muss nicht ausgefüllt werden.
Schlüssel - Wie kann ich einen Schlüssel nachmachen lassen?
Sie können online über NHT-Mein Konto oder schriftlich ein Ansuchen stellen. Bitte geben Sie dabei die
- Schlüsselnummer,
- die gewünschte Anzahl und
- die Unterschrift aller Hauptmieter:innen bzw. Eigentümer:innen an.
Danach erhalten Sie eine Ermächtigung, mit der Sie den Schlüssel bei einem Schlüsseldienst Ihrer Wahl bestellen können.
Veränderung - Ich möchte in meiner Wohnung etwas verändern – was muss ich tun?
Wenn Sie Mieter:in sind, müssen Sie jede geplante Veränderung schriftlich bei der Hausverwaltung beantragen. Erst nach schriftlicher Genehmigung dürfen Sie die Änderung durchführen.
Versicherung - Brauche ich als Bewohner:in eine Versicherung?
Wir empfehlen eine Haushaltsversicherung inklusive Glasbruch – so sind Sie gut abgesichert.
Wartung -Wofür bin ich als Bewohner:in zuständig?
Sie kümmern sich um die Wartung der Silikonfugen sowie das Einstellen von Fenstern und Türen.
Wohnsitz - Wer kann in meiner Wohnung seinen Wohnsitz anmelden?
Weitere Personen können durch die Unterschrift der Hauptmieter:innen bzw. Eigentümer:innen auf dem Meldezettel beim zuständigen Meldeamt angemeldet werden.
Wasserschaden - Übernimmt die Gebäudeversicherung nach einem Wasserschaden auch Schäden an Einrichtungsgegenständen?
Nein. Schäden an Einrichtungsgegenständen deckt Ihre private Haushaltsversicherung, die Sie selbst abschließen müssen.
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Verkauf – Ihre Fragen rund um Neubauwohnungen
Ausstattung - Wie ist eine Neubauwohnung ausgestattet?
Die Wohnung wird ohne Möbel und Beleuchtung, aber mit Sanitäreinrichtung übergeben. In der Küche sind die Anschlüsse vorhanden. Ausnahmen gibt es bei betreubaren Mietwohnungen.
Die genaue Ausstattung können Sie der Bau- und Ausstattungsbeschreibung entnehmen.
Bauphase - Kann ich die Baustelle während der Bauphase besichtigen?
Nein, das Betreten ist nur mit Erlaubnis und in Begleitung einer befähigten Person gestattet.
Finanzierungsbeitrag - Was ist ein Finanzierungsbeitrag?
Dieser Beitrag ersetzt meist die Kaution und reduziert die monatliche Miete. Beim Auszug wird er – abzüglich 1 % pro Jahr – zurückgezahlt. Sollten zu diesem Zeitpunkt Schäden oder Vernachlässigungen der Instandhaltungspflicht festgestellt werden oder Zahlungen aus dem Mietverhältnis offen sein, kann der Finanzierungsbeitrag zum Teil oder ganz einbehalten werden.
Kaution - Was ist eine Kaution?
Sie dient zur Absicherung möglicher Ansprüche der Vermieterseite aus dem Mietverhältnis und wird beim Auszug zurückgezahlt – sofern keine Schäden oder offene Zahlungen bestehen.
Küche - Muss ich die Küche selbst kaufen?
Ja, in der Regel ist die Küche vom Mieter selbst zu kaufen und einzubauen.
Mietvertrag - Wann erhalte ich meinen Mietvertrag?
Etwa zwei Monate vor der Übergabe per Post in zweifacher Ausfertigung. Bitte unterschrieben zurücksenden – das gegengezeichnete Exemplar erhalten Sie bei der Schlüsselübergabe.
Rücktritt - Wie kann ich von einer Wohnungszuweisung zurücktreten?
Bitte teilen Sie uns den Rücktritt schriftlich mit. Falls bereits Zahlungen geleistet wurden, geben Sie Ihre Bankverbindung für die Rücküberweisung an. Bei Zuweisung an zwei Personen müssen beide unterschreiben. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 200,- einbehalten.
Übergabe - Wann wird die Wohnung übergeben?
Sobald der Übergabetermin feststeht, werden alle Mieter:innen schriftlich informiert – rechtzeitig, damit Sie Ihre aktuelle Wohnung kündigen können.
Übergabe - Darf ich am Tag der Übergabe einziehen?
Ja, nach der Schlüsselübergabe ist der Einzug möglich. Umzugsarbeiten starten etwa zwei Stunden später.
Übergabe - Darf ich vor der Übergabe Möbel einlagern oder Umbauten vornehmen?
Nein, das ist erst nach der offiziellen Schlüsselübergabe erlaubt.
Vergabe - Wie bekomme ich eine Neubauwohnung der NHT?
Die Vergabe erfolgt über die jeweilige Standortgemeinde. Am besten setzen Sie sich direkt mit der Gemeinde Ihres Wunschwohnorts in Verbindung und lassen sich dort vormerken.
Verkaufsunterlagen - Ab wann sind Verkaufsunterlagen verfügbar?
Im Regelfall ca. 8 bis 12 Wochen nach Baubeginn werden die Verkaufsunterlagen (Prospekt mit Detailinformationen zu der Wohnanlage und den einzelnen Wohnungen samt Preistabelle) erstellt und in Zusammenarbeit mit der Standortgemeinde ausgegeben.
Vertretung - Kann mich jemand bei der Schlüsselübergabe vertreten?
Ja, mit einer unterzeichneten Vollmacht und vorheriger Abstimmung mit Ihrem Ansprechpartner bei der NHT.
Voraussetzungen - Welche Voraussetzungen muss ich für die Zuteilung einer Mietwohnung erfüllen?
Die Vergaberichtlinien sind je nach Vergabestelle (in der Regel die Standortgemeinde) unterschiedlich.
Sie müssen als „begünstigte Person“ im Sinne der Tiroler Wohnbauförderung gelten. Das bedeutet: Ihr Familieneinkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten, Sie müssen Wohnbedarf haben und die Wohnung als Hauptwohnsitz nutzen. Eigentum an anderen Wohnobjekten muss innerhalb von sechs Monaten aufgegeben werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Wohnbauförderungsrichtlinie!
Zuweisung - Kann eine zweite Person in den Mietvertrag aufgenommen werden?
Ja, wenden Sie sich dazu an die Gemeinde bzw. jene Stelle, die Ihnen die Wohnung zugewiesen hat. Diese wird dann die Zuweisung ändern und die NEUE HEIMAT TIROL darüber informieren.
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Wohnbauförderung – Ihre Fragen zur Förderung
Änderung Miethöhe - Verändert sich die Miethöhe in den nächsten Jahren?
Ja. Die Miete kann sich durch steigende Annuitäten, sinkende Zuschüsse oder Zinsschwankungen verändern. Auch Verbrauchskosten wie Heizung und Wasser werden regelmäßig angepasst.
Förderung im Mietpreis - Ist die Förderung im Mietpreis berücksichtigt?
Ja. Wohnbauförderungskredit, Annuitätenzuschuss und Unterstützungen für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen wird in der Mietkalkulation berücksichtigt und einberechnet.
Förderungswürdigkeit - Warum wird meine Förderungswürdigkeit überprüft?
Weil die Wohnungen mit öffentlicher Förderung gebaut wurden, darf die NHT sie nur an förderungswürdige Personen vergeben. Ihre Unterlagen werden daher vom Land Tirol geprüft, bevor der Miet- oder Kaufvertrag abgeschlossen werden kann.
Unterlagen - Welche Unterlagen brauche ich für die Förderung?
Eine Kopie Ihres Mietvertrags (bitte kein Original!) sowie die aktuelle Vorschreibung.
Sprünge Wohnbauförderung - Wann gibt es Sprünge in der Wohnbauförderung?
Diese Information finden Sie im Infoblatt zum Mietvertrag oder direkt in Ihrem NHT-MeinKonto.
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Sonderwünsche bei Neubauwohnungen
Muss ich Sonderwünsche selbst bezahlen?
Ja. Änderungen der Standardausstattung sind kostenpflichtig.
Wie beantrage ich Sonderwünsche?
Nutzen Sie das Sonderwunschformular, das Sie mit dem Reservierungsschreiben erhalten haben. Senden Sie es an die Bauleitung und holen Sie nach Freigabe Angebote bei den am Bau beteiligten Firmen ein. Erst nach Ihrer ausdrücklichen Beauftragung wird der Wunsch umgesetzt.
Bitte beachten Sie, dass für einen Sonderwunsch eventuell mehrere Firmen zuständig sind und dass Sonderwünsche je nach Baufortschritt nur mehr eingeschränkt möglich sein können.
Was tun bei gesundheitlichen Einschränkungen?
Sonderwünsche aus gesundheitlichen Gründen können gefördert werden. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrem Ansprechpartner der Abteilung Verkauf bzw. Ihrer Bauleitung in Verbindung und legen entsprechende erforderliche Nachweise wie zB einen Behindertenausweis oder ein ärztliches Attest vor.
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Wohnbeihilfe – So funktioniert die Unterstützung
Wie beantrage ich die Wohnbeihilfe?
Das Formular (A9) finden Sie in Ihrer Übergabemappe oder online auf der Website des Landes Tirol. Senden Sie es mit den erforderlichen Unterlagen direkt an die Abteilung Wohnbauförderung der Tiroler Landesregierung.
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Kauf der Mietwohnung – Ihre Optionen
Anrechnung Miete - Wird die bezahlte Miete angerechnet?
Nein. Aber der bei Bezug der Wohnung einbezahlte Finanzierungsbeitrag wird – abzüglich 1 % pro Jahr – zurückgezahlt, entsprechend dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG).
Informationen - Wo erfahre ich, ob ich meine Wohnung kaufen kann?
Schreiben Sie eine E-Mail an verkauf@nht.co.at.
Kaufangebot - Wie lange ist ein Kaufangebot gültig?
Die Frist steht im Angebotsschreiben.
Kosten - Was kostet meine Wohnung beim Kauf?
Der Preis wird zum Zeitpunkt des Kaufs neu berechnet. Bei späterem Kauf kann er höher ausfallen.
Kostenentwicklung - Wird die Mietwohnung teurer, wenn ich sie erst nächstes Jahr kaufe?
Der Kaufpreis für eine Mietwohnung mit Kaufoption wird neu berechnet, wenn der Kauf nicht im 10. Jahr nach Fertigstellung der Wohnanlage, sondern später erfolgt. Es ist davon auszugehen, dass sich der Kaufpreis erhöht.
Wann? - Ab wann ist der Kauf möglich?
Nach Ablauf von 10 Jahren ab Fertigstellung der Wohnanlage – jeweils zum Jahreswechsel.
Wer? - Kann mein Kind/ Elternteil die Wohnung kaufen?
Nicht allein. Der Hauptmieter kann gemeinsam mit dem Kind/ Elternteil kaufen – mit Zustimmung der Gemeinde. Dies ist jedoch nur möglich, wenn im Mietverhältnis nur ein Hauptmieter (eine Person) steht.
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Mietenbuchhaltung – Alles zur Vorschreibung
Miete - Was ist in der Miete enthalten?
Grundkosten, Baukosten, Verwaltung, Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag, Betriebskosten, Heizkosten und Umsatzsteuer.
- Grundkosten
Die NEUE HEIMAT TIROL finanziert Grundkosten ausschließlich mit Eigenmitteln. Im Falle eines Baurechts ersetzt der Baurechtszins, der für die Bereitstellung des Grundstückes an den Grundeigentümer zu zahlen ist, die Grundkosten. - Baukosten
Die Miete beinhaltet die Zinsen- und Darlehensrückzahlungen für die Darlehen sowie Eigenmittel der NEUE HEIMAT TIROL, die zur Finanzierung Ihrer Wohnung aufgenommenen bzw. verwendet wurden.
Während der Eigenmittelzinssatz gesetzlich und durch Vereinbarungen mit der Tiroler Wohnbauförderung festgelegt ist, hängt die Verzinsung der Bankdarlehen vom Kapitalmarkt ab. Hier erzielt die NEUE HEIMAT TIROL durch ihre Größe und gute Bonität sehr günstige Konditionen.
Die Wohnungen der NEUE HEIMAT TIROL werden in der Regel unter Mithilfe der Wohnbauförderung des Landes Tirol errichtet. Diese fördert Wohnhäuser mit Zuschüssen für energiesparende Maßnahmen, mit einem zinsgünstigen Darlehen und mit Annuitätenzuschüssen, die kostenmindernd berücksichtigt werden. Die Finanzierung über Darlehen der Tiroler Wohnbauförderung bedeutet jedoch auch, dass die Rückzahlung Wohnbauförderungssprüngen ausgesetzt ist, sodass die Kosten und damit die Miete mehrmals sprunghaft steigen. - Grundmiete bei älteren Projekten
Nach Ausfinanzierung der Darlehen wird die gesetzlich festgelegte Grundmiete verrechnet. Diese beträgt per Stand April 2018 € 1,80 pro m2 und Monat. Die nächste Indexierung dieser sogenannten WGG-Grundmiete findet im April 2020 statt. - Verwaltungskosten
Um eine ordentliche Verwaltung Ihrer Wohnanlage zu gewährleisten, hebt die NEUE HEIMAT TIROL Verwaltungskosten ein. Die Höhe des Verwaltungskostenbeitrages ist indexiert und wird durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten festgelegt. - Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB)
Mit den Beträgen, die für die Instandhaltung Ihres Wohnobjektes eingehobenen werden, bezahlt die NHT sämtliche Reparaturen des Hauses. Darüber hinaus wird jede Wohnung bei einem Wohnungswechsel auf einen zeitgemäßen Standard gebracht. Dieser Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag ist bezüglich Höhe und Verwendungsregeln vom Gesetzgeber festgelegt. Er steigt mit dem Baualter eines Gebäudes ab dem 6. bis zum 30. Jahr jährlich an und wird alle zwei Jahre indexiert.
Über die Einnahmen und Ausgaben im Instandhaltungsbereich erhalten Sie jährlich bis zum 30. Juni eine Übersicht, die Bestandteil der Jahresabrechnung ist. Eine Kopie dieser Abrechnung mit Einsichtnahme in sämtliche Belege finden Sie unter NHT-MeinKonto. - Betriebskosten (BK)
Das in der Miete enthaltene Betriebskosten-Akonto wird jährlich abgerechnet. Daraus entstehende Guthaben werden zurückgezahlt, etwaige höhere Kosten nachverrechnet. Unter den Betriebskosten werden folgende Aufwände weiterverrechnet:
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- Wasser/Abwasser
Wir bitten Sie in Ihrem eigenen Interesse, hier äußerst sparsam vorzugehen.
- Wasser/Abwasser
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- Müllabfuhr
Die Kosten für die Müllabfuhr richten sich nach Anzahl und Größe der Abfallbehälter. Überfüllte Container und falsches Deponieren von Müll verursachen Zusatzkosten. Durch Müllvermeidung bzw. Mülltrennung können Sie spürbare Einsparungen erzielen.
- Müllabfuhr
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- Hausbetreuer
Die Kosten für die Hausbetreuer beinhalten sämtliche Nebenkosten (Lohnsteuer, Sozialversicherung, etc.). Den für Sie zuständigen Hausbetreuer finden Sie auf der Homepage der NEUE HEIMAT TIROL unter Hausverwaltung: Hausverwalter/Hausbetreuer bzw. im Haushangkasten in Ihrer Wohnanlage oder hier.
- Hausbetreuer
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- Gemeinschaftseinrichtungen
Hier werden u.a. die Kosten für Waschmaschinen, Wäschetrockner und Außenanlagen verrechnet.
- Gemeinschaftseinrichtungen
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- Beleuchtung
Darunter fallen die Kosten der Beleuchtung für die allgemein zugänglichen Teile des Hauses (z.B. Stiegenhäuser, Gänge).
- Beleuchtung
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- Versicherungen
Diese beinhalten die Kosten für Feuer- und Haftpflichtversicherungen sowie in vielen Fällen auch die Kosten für eine Leitungswasserversicherung.
- Versicherungen
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- Rauchfangkehrer
Als Rauchfangkehrerkosten gelten nur die Kosten für die Kehrung des Hauskamins, nicht aber etwaige Reparaturkosten.
- Rauchfangkehrer
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- Öffentliche Abgabe
Hierunter wird die Grundsteuer verrechnet, die von der Gemeinde vorgeschrieben wird.
- Öffentliche Abgabe
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- Heizkosten
Wenn Ihr Wohnhaus eine zentrale Heizungsanlage hat, werden die laufenden Kosten über die Miete vorgeschrieben. Eine Aufstellung über die Heizkosten ist ebenfalls Bestandteil der Jahresabrechnung. In der Regel erfolgt die Aufteilung der Heizkosten verbrauchsabhängig. Die Abrechnung erfolgt in diesen Fällen mit Hilfe einer Fremdfirma (z.B. Techem). - Umsatzsteuer
Die Miete unterliegt einem Steuersatz von 10 %. Ausgenommen sind Geschäftslokale, Garagenmietkosten und Kosten der Heizung (20 %). Bei Eigentumswohnungen unterliegen der Kapitaldienst und die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage nicht der Umsatzsteuer.
Miete - Wie kann ich die Miete bequem bezahlen?
Nutzen Sie das SEPA-Lastschriftmandat. Das Formular liegt der Vorschreibung bei oder kann online auf NHT-MeinKonto ausgefüllt werden.
Eine Mitteilung an Ihre Bank ist nicht erforderlich. Sollten Sie bisher per Dauerauftrag bezahlt haben, bitten wir Sie diesen zu stornieren. Sie können das Lastschriftmandat jederzeit formlos stornieren bzw. von Ihrem Konto abgebuchte Beträge ohne Angabe von Gründen innerhalb von 56 Tagen rückbuchen lassen.
Bei Änderungen der Bankverbindung bitten wir Sie um die Übermittlung eines neuen Lastschriftmandats. Die Abbuchung erfolgt jeweils am 5. des Monats. MieterInnen, die ihre Einkünfte erst gegen Mitte des Monats beziehen, können uns gerne kontaktieren, um dennoch eine individuelle Lösung zu finden.
Vorschreibung - Wann erhalte ich meine Vorschreibung?
Jeweils zum 1. Januar und 1. Juli per Post oder über NHT-MeinKonto. Auf NHT-MeinKonto kann die aktuelle Vorschreibung jederzeit eingesehen werden. Wenn sich an anderen Stichtagen die Miete ändert (z. B. Wohnbauförderungssprünge) wird auch abseits dieser Termine die Vorschreibung neu verschickt.
Vorschreibung - Wie ist die Vorschreibung aufgebaut?
In Ihrer monatlichen Vorschreibung sind die Bestandteile Ihrer Miete im Detail aufgelistet. Sie werden über jede Änderung Ihrer Vorschreibung informiert. Die Miete wird jeweils im Jänner und Juli neu kalkuliert (u.a. Anpassung an Zinssatzänderungen der laufenden Kapitalmarktdarlehen; neue Akontierungen Betriebs- und Heizkosten).
Für Ansuchen auf Wohnbeihilfe beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei Anträgen auf Befreiungen von Rundfunk- und Fernsehgebühren verwenden Sie bitte die Seite 3 ihres Vorschreibungsformulars. Dieses können Sie direkt über unser Kunden- und Serviceportal https://www.nht-meinkonto.at/ abrufen bzw. ausdrucken.
Gut zu wissen – schnell gefunden
Jahresabrechnung – Ihre Fragen zur Abrechnung
Abrechnung bei Kündigung/ Verkauf - Warum bekomme ich eine Abrechnung, obwohl ich gekündigt bzw. die Wohnung verkauft habe?
Die Abrechnung mit Nachforderungen bzw Guthaben geht an die Person, die zum Fälligkeitsdatum Mieter:in oder Eigentümer:in war. Heizkosten werden bei Wechsel anteilig berechnet.
Betriebskosten - Was ist in den Betriebskosten enthalten?
Zu den Betriebskosten zählen die Kommunalabgaben wie etwa Grundsteuer, Müll-, Kanal- und Wassergebühren.
Zudem sind Kosten für Versicherungen, Haus- und Anlagenbetreuung, Allgemeinstrom, Prüfung und Wartung von technischen Anlagen (z.B. Aufzug, Garagentore, Feuerlöscher) enthalten. Die Höhe der Betriebskosten ist für jede Wohnanlage unterschiedlich.
Guthaben / Nachforderung - Wann wird mein Guthaben ausbezahlt, wann ist die Nachforderung fällig?
Zum übernächsten Zinstermin. Details finden Sie in Ihrer Abrechnung.
Guthaben - Warum geht mein Guthaben ans Sozialamt?
Wenn Sie im Vorjahr Unterstützung erhalten haben, sind wir verpflichtet, das Guthaben dorthin zu überweisen.
Jahresabrechnung - Die Jahresabrechnung kurz erklärt
Antworten auf Fragen zu Ihrer Abrechnung liefert unser Erklärvideo zur Jahresabrechnung.
Vorschreibung Erhöhung - Warum steigt die Vorschreibung trotz Guthaben?
Die Vorschreibung wird an Ihren tatsächlichen Verbrauch angepasst.
FormWann? - Wann kommt die Abrechnung?
Bis spätestens 30. Juni des Folgejahres – jederzeit einsehbar über NHT-MeinKonto.
Gut zu wissen – schnell gefunden
Versicherungen – Was ist abgedeckt?
Gegen welche Schäden sind Mietobjekte der NHT versichert?
Die NEUE HEIMAT TIROL versichert ihre Mietobjekte grundsätzlich gegen Schäden.
- Feuerversicherung
Deckt Schäden durch Brand und Blitz sowie Nebenkosten wie Aufräumung und Löschung. Eingebaute Gegenstände wie Küchen sind nicht mitversichert. - Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz
Deckt Schäden an Personen oder Sachen auf dem Grundstück. - Leitungswasserversicherung
Deckt Rohrbruch, Verstopfung und Korrosion. Selbstbehalt: EUR 200,00 (je nach Verwaltung). - Eigentumsobjekte
Eigentümer:innen bestimmen selbst, gegen welche Schäden sie sich versichern wollen.
Die NEUE HEIMAT TIROL berät ihre Eigentumsgemeinschaften, verwaltet in weiterer Folge die Versicherungsverträge und wickelt etwaige Schäden ab.
Muss ich eine Haushaltsversicherung abschließen?
Wird empfohlen für Einrichtungsgegenstände und Fahrzeuge in der Tiefgarage. Sie schützt u.a. vor Glasbruch, Einbruch und Privathaftpflicht.
Wie melde ich einen Schaden?
Schadensmeldungen bitte ausschließlich über NHT-MeinKonto an Versicherung weiterleiten – keine eigenständigen Maßnahmen ohne Rücksprache.